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   VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12 V   

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VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12 V (https://dejure.org/2014,7464)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2014 - 29 K 18.12 V (https://dejure.org/2014,7464)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 29 K 18.12 V (https://dejure.org/2014,7464)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12
    Soweit nach der von den Klägern vorgetragenen Auskunft des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe dieses nicht bereit ist, ein solches Verfahren durchzuführen und dies ggf. zu Recht - auch hinsichtlich des ersten Schrittes der Feststellung der Eignung der Annahmewilligen gemäß § 7 Abs. 3 AdVermiG ablehnen darf, weil Nigeria dem Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) nicht beigetreten ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 4 Bf 135/10 -, NJW-RR 2013, 2 = juris Rdnr. 26 ff., 36 ff.), obläge es der Klägerin zu 3 und ihrem Ehemann, statt dessen bei den entsprechenden nigerianischen Stellen eine Verfahren nach Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ, BGBl. 2001 II S. 842; vgl. dazu BVerwG, a.a.O. Rdnr. 16, sowie Urteil vom 10. März 2011 - 1 C 7.10 -, Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 5 = juris Rdnr. 18, sowie OVG Hamburg a.a.O. Rdnr. 35) einzuleiten.

    Dagegen kann nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen davon ausgegangen werden, dass eine Betreuung und Erziehung von Kindern durch Pflegeeltern in Deutschland zwingend erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 10. März 2011, a.a.O. Rdnr. 10).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12
    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12
    Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles geboten, bei der sowohl der Grad des Autonomieverlusts des nachzugswilligen Ausländers als auch das Gewicht der familiären Bindungen zu den in Deutschland lebenden Familienangehörigen und deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der familiären Pflege zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 -, NVwZ 2013, 1339 = juris Rdnr. 39).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12
    Soweit die Kläger auf den grundrechtlichen Schutz bereits der Beistandsgemeinschaft verweisen (BVerfG-K, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, BVerfGK 14, 458 = juris), verkennen sie, dass es dort um die Berücksichtigung ausgeübter familiärer Bindungen bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen geht.
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09

    Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12
    Die Erteilung eines Visums nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG kommt allerdings zum Zwecke der Durchführung eines Adoptionsverfahrens in Betracht (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16/09 -, BVerwGE 138, 77 = juris Rdnr. 10), was die Kläger aber offenbar nicht (mehr) anstreben.
  • OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10

    Adoptionsvermittlung; internationales Vermittlungsverfahren bei Verbot der

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12
    Soweit nach der von den Klägern vorgetragenen Auskunft des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe dieses nicht bereit ist, ein solches Verfahren durchzuführen und dies ggf. zu Recht - auch hinsichtlich des ersten Schrittes der Feststellung der Eignung der Annahmewilligen gemäß § 7 Abs. 3 AdVermiG ablehnen darf, weil Nigeria dem Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) nicht beigetreten ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 4 Bf 135/10 -, NJW-RR 2013, 2 = juris Rdnr. 26 ff., 36 ff.), obläge es der Klägerin zu 3 und ihrem Ehemann, statt dessen bei den entsprechenden nigerianischen Stellen eine Verfahren nach Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ, BGBl. 2001 II S. 842; vgl. dazu BVerwG, a.a.O. Rdnr. 16, sowie Urteil vom 10. März 2011 - 1 C 7.10 -, Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 5 = juris Rdnr. 18, sowie OVG Hamburg a.a.O. Rdnr. 35) einzuleiten.
  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern

    Auszug aus VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12
    Dies wäre zwar auch keine hinreichende Bedingung für einen Nachzugsanspruch, ermöglichte aber eine weitergehende Prüfung, inwieweit tatsächlich ein Betreuungsnotstand besteht (vgl. dazu etwa HessVGH, Beschluss vom 20. Juli 1989 - 12 TH 3562/87 -, InfAuslR 1991, 236 = juris Rdnr. 8).
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